Was konstituiert eine Ehe? (Teil 4)

Was konstituiert eine Ehe? (Teil 4)

Nirgendwo gibt die Heilige Schrift eine systematische Lehre über die Eheschließung

Nachdem wir in den letzten Nummern der Bekennenden Kirche abrißartig untersucht haben, wie seit der Frühen Kirche über die Frage gedacht wurde, wodurch eine Ehe konstituiert wird und was die Heilige Schrift zu dieser Frage sagt, sollen nun abschließend einige systematische Schlussfolgerungen gezogen werden. Das zusammenzufassen, was die Bibel zu diesem Komplex sagt, ist deswegen notwendig, weil das Wort Gottes selbst – wie die meisten Themen – nirgendwo die Frage, wann bzw. wodurch eine Ehe beginnt, systematisch behandelt. Je nach Anlass, oft scheinbar beiläufig, greift sie die Thematik auf: Dort begegnet eine Anweisung, hier findet man einen Bericht. Wenn das, was in den zahlreichen Aussagen enthalten ist, von uns zusammengetragen wird, wird Folgendes deutlich:

Die Ehe wird nicht durch Geschlechtsgemeinschaft geschlossen

Zweifellos ist die geschlechtliche Vereinigung in Gottes Augen ein wichtiges Geschehen. Aber das Ein-Fleisch-Werden ist nicht mit dem Schließen einer Ehe gleichzusetzen. Im Alten Testament wird bestimmt, dass derjenige, der mit einer nicht verlobten Jungfrau Geschlechtsgemeinschaft hat, das Heiratsgeld (den Brautpreis) entrichten muss, und er wird dazu verpflichtet, sie sich zur Frau nehmen. Im Fall, dass ihr Vater sich weigert, sie ihm zu geben, muss er das Geld trotzdem entrichten (2. Mose 22,16-17; 5. Mose 22,28-29; für den Fall, dass sie verlobt ist, siehe 5. Mose 22,23-27). Die Anordnung, dass dem Mann nach der Geschlechtsgemeinschaft geboten ist, das Heiratsgeld zu zahlen, gleichgültig, ob er sie zur Ehefrau bekommt oder nicht, zeigt, dass durch die geschlechtliche Vereinigung an sich nicht eine Ehe zustande gekommen ist. Wenn der Vater des Mädchens die Möglichkeit hat, eine Heirat abzulehnen, macht das deutlich, dass es sich bei der Zahlung keineswegs um eine nachträgliche öffentliche Regelung eines bereits vorhandenen Ehestandes handelt.

Entsprechendes lehrt auch das Neue Testament. Als der Apostel Paulus von den Korinthern gefragt wird, ob ein Christ eine Ehe mit einem Nichtchristen aufrechterhalten darf, also auch Geschlechtsverkehr mit ihm haben darf, oder ob man sich nicht besser trennen soll, antwortet der Apostel: Trenne dich nicht, denn der ungläubige Ehegatte ist durch den Gläubigen geheiligt (1. Kor 7,12-14). Völlig anders argumentiert der Apostel im Fall, dass zwei Unverheiratete miteinander Geschlechtsgemeinschaft haben. Hier stellt er die rhetorische Frage: „Wisset ihr nicht, dass wer der Hure anhängt, ein Leib mit ihr ist? Denn ‘es werden die zwei ein Fleisch sein’. Wer aber dem Herrn anhängt, ist ein Geist mit ihm“ (1. Kor 6,16-17).

Damit bestätigt Paulus, dass Mann und Frau durch den Geschlechtsakt eins geworden sind, aber er lehnt es ab, dieses „Ein-Fleisch-Sein“ als Ehe zu bezeichnen. Im Gegenteil: Aus dem Folgenden geht hervor, dass eine derartige Verbindung mit einer gleichzeitigen Glaubensbeziehung zu Jesus Christus unvereinbar ist: Wenn sich zwei Unverheiratete geschlechtlich vereinigen, ist ihre geschlechtliche Verbindung nicht als Eheschließung zu werten, sondern als Unzucht, Hurerei, Unreinheit (vgl. 2. Kor 12,21b).

Dass Geschlechtsgemeinschaft nicht eine Ehe stiftet, sondern die Geschlechtsgemeinschaft erst im Anschluss an eine Eheschließung zu erfolgen hat, geht ferner aus der Ordnung hervor, die gleich am Anfang der Heiligen Schrift mitgeteilt wird. Gemäß 1. Mose 2,24 lautet die Reihenfolge: Erstens wird ein Trennungsstrich zum elterlichen Haus gezogen, zweitens „hängt“ der Mann seiner Frau an, und erst drittens kommt es zum Ein-Fleisch-Sein. Diese zeitliche Abfolge begegnet auch wie selbstverständlich in biblischen Berichten: Jakob feiert erst seine Hochzeit und hat danach mit der Tochter Labans geschlechtliche Gemeinschaft (1Mose 29,21-30).

Auch das Neue Testament setzt diese Ordnung voraus. Als Maria und Joseph verlobt waren und Joseph von der Schwangerschaft Marias erfuhr, wollte er „keine Schande“ über sie bringen und dachte daran, sie heimlich zu verlassen (Mt 1,18-19). Er wusste, es war nicht erlaubt als noch nicht Verheirateter geschlechtlichen Umgang miteinander zu haben. Auch Maria war klar, dass Verlobte keinen geschlechtlichen Umgang miteinander haben dürfen: Als der Engel ihr die Nachricht brachte, sie sei schwanger, war ihre Reaktion: „Wie soll das zugehen, da ich doch von keinem Mann weiß?“ (Lk 1,34). In 1. Kor 7,2 wird der sexuelle Umgang vor und außerhalb der Ehe generell als „Unzucht“ bewertet. Auch die Empfehlung des Apostels, lieber zu heiraten als vor Begierde zu brennen, setzt die Reihenfolge voraus: erst heiraten, dann geschlechtliche Vereinigung (1. Kor 7,9; vgl. auch 1. Kor 7,36 ff).

Halten wir fest: Gemäß der Heiligen Schrift stiften vor- oder außereheliche geschlechtliche Gemeinschaften nicht eine Ehe. Vielmehr gelten sie als Ehebruch. Die Ehe wird nicht durch die Geschlechtsgemeinschaft konstituiert, sondern sie ist die Voraussetzung, der Schutzraum für den sexuellen Umgang (vgl. dazu auch 1. Thess 4,3-8; Hebr 13,4).

Die Ehe entsteht nicht durch ein privates gegenseitiges Versprechen

Auch die Auffassung, eine unter Absehung der Öffentlichkeit, also privat getroffene gegenseitige Übereinkunft, sich zu lieben und beieinander zu bleiben, ist im Licht der Heiligen Schrift nicht hinreichend, um von einer Ehe zu sprechen.

Selbstverständlich geht die Heilige Schrift davon aus, dass eine Eheschließung nicht gegen den Willen der beiden beteiligten Personen geschlossen werden darf. Vielmehr ist ihre Einwilligung, ihre Liebe erforderlich (vgl. zum Beispiel: 1. Mose 24,57-58; 1. Sam 18,20). Wenn eine Frau geheiratet wird, die nicht geliebt wird, wie es zum Beispiel bei Lea der Fall war (1. Mose 29,16-20) oder bei Penina (1. Sam 1,1-6), wird das in der Bibel als Ursache von viel Leid vermerkt.

So sehr für die Eheschließung die persönliche Zustimmung unerlässlich ist, ist das allein noch keine Ehe. Zunächst ein- mal ist festzuhalten, dass eine Verbindung zwischen Mann und Frau, die nicht mit der Absicht eingegangen wird, man wolle auch in bösen Tagen zusammenbleiben, in der also nicht der Tod die beiden scheiden soll, sondern die nur so lange währt, wie es einem der beiden schmeckt, im Licht dessen, was Gott von Anfang an über die Ehe gesagt hat, überhaupt nicht als Ehe zu bezeichnen ist. Sie ist Ausdruck krassesten Egoismus. Sie ist nichts anderes als (gegenseitige?) Ausbeutung.

Aber selbst im Fall, dass zwei Menschen die Absicht haben, lebenslang zusammenzubleiben und als Grundlage ihrer Verbindung einzig und allein ihre Liebe akzeptieren möchten, ist dieses keine Ehe, wie Gott sie will.

Dieses heute ausdrücklich zu sagen, ist nicht überflüssig. Denn inzwischen versucht man sogar aus der Bibel die „Ehe ohne Trauschein“ zu rechtfertigen. Hierzu beruft man sich gern auf das Hohelied. Man erklärt, die Kirche und auch das Judentum hätten dieses Buch noch nie richtig verstanden. Denn sie hätten darin ein Braut- bzw. Hochzeitslied gesehen. In Wahrheit, so die schwungvoll vorgetragene Meinung, lieben sich die Beiden, sie schlafen miteinander, ohne dass es ihnen jemand erlaubt hat, ohne Standesamt, ohne Traualtar. Im Grunde sei dieses Buch und damit Bibel die Verbündete aller Liebenden, die in ihrer Liebe keine andere Legitimation haben als ihre Liebe.

Aber zu dieser Auslegung des Hohenliedes ist zu sagen, dass man hier seine eigenen Ideen in die Bibel hineinliest. Macht man sich einmal die Mühe, dieses Buch wirklich zu lesen, stellt man fest, dass hier eine Liebe geschildert wird, an der die Familie und die Freunde teilnehmen. Unter anderem treten die Brüder der Braut auf, die Mütter der Brautleute und die Gäste der Hochzeitfeier. Die Braut (4,8.10.12; 5,1) sagt: „Ich packte ihn, ließ ihn nicht mehr los, bis ich ihn in das Haus meiner Mutter brachte, die mich geboren hat“ (8,2). In Kapitel 3,11 wird ausdrücklich von „Vermählung“ gesprochen. Kurzum: Gerade das Hohelied ist kein Plädoyer für freien Eros oder für ein nicht verheiratetes Zusammenleben, sondern es ist ein Lobpreis auf die bleibende Treue in der Ehe (vgl. 8,6- 7), bei der die jeweiligen Familien, das soziale Umfeld nicht außen vor bleiben. Bei den beiden Personen handelt es sich nicht um ein intimes Stelldichein zu zweit. Sie heirateten, wie es im Volk Gottes üblich war, öffentlich. [1]

Wie selbstverständlich der öffentliche Charakter der Ehe war, führt auch folgende Begebenheit vor Augen: Sichem, der Sohn Hemors verliebt sich in Dina, die Tochter Jakobs. Die beiden ziehen zusammen, sie lieben sich, sie schlafen miteinander, und Sichem weiß sich für Dina verantwortlich. Man könnte sagen, ihre Beziehung ist glücklich. Der Vater Sichems geht zu Jakob und will die Verbindung nachträglich ordnen. Aber die Brüder Dinas sind über das Verhalten Sichems empört und rächen sich (1. Mose 34). Das Kapitel prangert zwar die Maßlosigkeit der Rache der Brüder und ihre Hinterlist an, aber es bestreitet nicht die Berechtigung ihres Einspruchs: Sichem hatte den sozialen und öffentlichen Charakter der Ehe nicht beachtet.

Mehr noch: Weil die Bibel weiß, dass die Ehe jederzeit gefährdet ist, sei es durch Versuchungen von außen (Verführung), sei es durch Versuchungen von innen (Leidenschaften, Egoismus), befiehlt Gott, dass die Gemeinschaft die Ehe überwacht (siehe dazu 5. Mose 22,13-21).

Auch im Neuen Testament wird der überpersonale Charakter der Ehe vorausgesetzt. Im Römerbrief (7,2) geht Paulus wie selbstverständlich davon aus, dass die Frau an ihren Mann gebunden ist durch das Gesetz (also nicht durch eine private oder privatrechtliche Vereinbarung). [2] Kurzum: Im Licht der Heiligen Schrift ist die Auffassung, eine Ehe gründe sich allein auf eine gegenseitige Vereinbarung, nicht akzeptabel. Bonhoeffer hat recht, wenn er sagt: Nicht die Liebe trägt die Ehe, sondern die Ehe trägt die Liebe.

Eheschließung von Christen in der Gemeinde

Das bisher Gesagte könnte als Plädoyer für die standesamtliche Trauung verstanden werden. Denn dort komme schließlich der öffentliche Charakter der Ehe zum Ausdruck. An sich ist das richtig. Aber man darf eben nicht vergessen, dass die sogenannte Ziviltrauung ein Produkt der Französischen Revolution ist und durch den Liberalismus (Bismarck) in Deutschland eingeführt wurde. Angesichts einer heutzutage immer weiter fortschreitenden rechtlichen Angleichung unverheiratet zusammenlebender Partnerschaften an die Ehe und nicht zuletzt in Anbetracht der gegenwärtigen staatlichen Akzeptanz von „Homo-Ehen“, werden Christen der Prozedur vor dem Standesamt nicht ohne innere Reserven begegnen können.

Der Grund dafür ist nicht eine anarchistische Einstellung gegenüber dem Staat. Jedoch werden sie sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts illusionslos darüber im Klaren sein müssen, dass der neuzeitliche Staat von seinem Selbstverständnis aus gar nichts anderes sein will als Exponent der pluralistischen Gesellschaft. In diesem Gemeinwesen hat das christliche Ethos allenfalls noch den Status einer geduldeten Gruppenmoral. Die Gebote Gottes werden noch toleriert, wie etwa die Moralvorstellungen von Vegetariern.

Für unsere Frage heißt das: Der neuzeitliche Staat ist etwas anderes als die Heilsgemeinde (kahal) im alttestamentlichen Israel, in der das profane und sakrale Recht Gottes zusammenkamen. Damit aber stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Gottes nicht genauso, wie sie schon immer Regelungen bei Ehebruch festlegte, also intern durch Gemeindezucht regulierte, für die im Alten Testament das Gemeinwesen zuständig war (vgl. 3. Mose 18,8.29-30 mit 1. Kor 5,1-5; 4. Mose 25,1-5 mit Ofb 2,14-16) heute – wieder – auch die Eheschließung unabhängig vom Staat übernehmen soll.

Wie gesagt: In der Heiligen Schrift gibt es kein ausdrückliches Gebot, dass die Ehe in der Gemeinde geschlossen werden muss. [3] Aber die wie selbstverständlich berichteten Hinweise aus der Kirchengeschichte des 2. Jahrhunderts legen es nahe, dass die Gemeinde so bereits im 1. Jahrhundert unserer Zeitrechnung handelte.

Die Bibel sagt unmissverständlich, dass die Ehe nicht eine Vereinbarung zwischen zwei Menschen ist. Vielmehr ist sie Bund Gottes (Spr 2,17; Mal 2,14). Sie ist Abbild der Liebe Christi zu seiner Gemeinde (Eph 5,22-33). Damit aber ist die Ehe etwas, das die menschlichen Möglichkeiten prinzipiell übersteigt. Diese Feststellung stellt zwar nicht die Berechtigung von gut gemeinten Eheratgeberbüchern grundsätzlich infrage, aber sie relativiert ihre Bedeutung genauso wie sie den bürgerlichen Formalakt im Standesamt nicht zu hoch einzuschätzen vermag. Das Entscheidende bei der Eheführung und auch bei der Eheschließung ist, dass sie „im Herrn“ erfolgt (1. Kor 7,39). „Im Herrn“, das meint auch vor seinen Augen. Und was Gott tut, das tut er in seiner Gemeinde.

Wohlgemerkt: Die Ehe ist kein Sakrament. Sie gehört nicht zur Heilsordnung. Aber sie ist eben auch keine menschliche Vereinbarung, sie ist Wunder Gottes. Die Trauung ist Handeln Gottes, in der nicht Menschen, sondern Gott es ist, der zusammenfügt (Mt 19,6; wörtlich: unter ein Joch zusammenspannt). In der Trauung segnet Gott (1. Mose 1,28). Wer will allen Ernstes behaupten, dass dieser Segen nach dem Sündenfall, also in einer Welt der zerbrochenen Ordnungen nebensächlich oder gar verzichtbar ist.

In kaum einem anderen Bereich des Menschseins wird die Gottbildlichkeit des Menschen so offensichtlich wie in seiner Geschlechtlichkeit. Durch die Gabe der Sexualität beteiligt Gott den Menschen an seinem Schöpfungswerk, ja begnadigt ihn zu seinem Mitarbeiter und Mitschöpfer (1. Mose 1,27-28). Zwar wurden mit der Vollmacht, Leben weiterzugeben, bereits Tiere und Pflanzen über die Ebene des Nur-Vorhandenen erhoben, aber für den Menschen gilt das in einer ganz besonderen Weise: Durch sein Zeugen und Gebären wird er an der Schöpfung von Wesen beteiligt, die Gottes Bild tragen sollen.

Verwundert es, dass nach dem Sündenfall sich gerade im Bereich der Sexualität die Zerstörung des Menschen massiv konzentriert und sich gerade auf diesem Feld das Gefährdetsein des Menschen zeigt? Ist es so merkwürdig, dass die Sündhaftigkeit des Menschen gerade im geschlechtlichen Bereich am augenfälligsten zum Ausdruck kommt (vgl. Röm 1,24 ff)? Der Apostel Paulus lehrt, dass die Verfehlungen gegen das Verbot, die Ehe zu brechen, stärkeres Gewicht haben als alle anderen (1. Kor 6,18). Darum ertönen unermüdlich die Warnungen: Flieht die Unzucht! Fliehe die Lüste der Jugend (2. Tim 2,22)! Gerade weil im Bereich der Sexualität höchstes Glück und abgrundtiefe Verzweiflung sehr eng beieinander wohnen!

Die Ehe ist ferner ein Generalangriff auf das Ich. Der menschliche Vorsatz kann hier allenfalls halbe oder falsche Lösungen finden, die schließlich enden in freundlichem Nebeneinanderherleben, in gegenseitigen Konzessionen, in sich gegenseitig freigebender Koexistenz oder eben in Unterwerfung: die versklavte Ehefrau, der resignierende Ehemann. Vielleicht kann man sich aus eigenem Vermögen hier und da eine Zeitlang zu erheblichen Opfern durchringen. Aber ganz füreinander da sein, die Ehefrau so zu lieben wie Christus die Gemeinde, dem Mann auch heute, im Zeitalter des Feminismus und der Emanzipation, untertan zu sein (Eph 5,21ff), das hört sich möglicherweise simpel an. Es ist leicht ausgesprochen und versprochen. Wer es für einfach hält, möge es versuchen! Er wird bald nach dem Heiligen Geist schreien. Der Segen Gottes ist für die Ehe unverzichtbar.

Und die Ehen außerhalb der Kirche?

Gegen die kirchliche Trauung als das für die Ehe Konstitutive scheint eigentlich nur ein einziger Einwand von Gewicht zu sein: Was ist mit den Ehen außerhalb der Gemeinde Gottes? Die Ehe ist doch eine Schöpfungsordnung! Sie existierte bereits vor und auch neben der christlichen Kirche!

Dazu ist zu sagen: Selbstverständlich war die Ehe vor der Kirche da. Und sie besteht in vielen Gestalten neben ihr: bei Heiden, Moslems, Buddhisten und natürlich auch in der nachchristlichen Gesellschaft. Als Ordnungsmacht hat der Staat um der vielfachen Rechtsfolgen willen, den Erbschafts- und Versorgungsansprüchen, einen Anspruch auf eindeutige Protokollierung. Aber eben: Mehr nicht. Faktisch ist eine Eheschließung auf dem Standesamt heutzutage kaum noch mehr als eine für den Fiskus und für andere finanzielle Regelungen notwendige Registrierung!

Aber das Eigentliche der Ehe, nämlich dass die Ehe ein Bund Gottes ist, Abbild der Liebe Christi zu seiner Gemeinde, das kann nicht auf dem Standesamt zum Ausdruck kommen. Vielleicht war das früher einmal der Fall, vielleicht. Heute jedenfalls nicht mehr. Um das zum Ausdruck zu bringen, bedarf es der Gemeinde Gottes. Sie muss sich wieder neu bewusstwerden, dass es Gott ist, der in der Ehe zusammenfügt. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, wieder Gemeinden zu haben, die unter Gott und seinem Wort stehen.


[1] Siehe dazu das in der letzten Heftnummer der Bekennenden Kirche aus der Heiligen Schrift über den Ablauf von Verlobung und Hochzeit Gesagte.

[2] Aus dieser Perspektive wird sicher auch Kritik an der Position zu üben sein, die gegenwärtig vertreten wird, von: H. Hattenhauer und H.G. Langenbach, Heiraten – In Gottes Namen. Über christliche Ehe und weltliches Recht. Wuppertal [R. Brockhaus] 1988. Die Verfasser empfehlen einen privat-rechtlichen, notariell beglaubigten Ehevertrag mit Scheidungsverzicht. Siehe ebd. ab S. 131 ff.

[3] Siehe dazu das in der letzten Nummer der Bekennenden Kirche Gesagte