1. Der Auftrag Christi
Jesus Christus hat seinen Jüngern befohlen, aller Welt das Evangelium zu verkündigen – das Evangelium von seinem stellvertretenden Leiden und Sterben für die Sünden der Welt, seiner leibhaftigen Auferstehung und Himmelfahrt, und von seiner Wiederkunft und der neuen Schöpfung, die die christliche Hoffnung inhaltlich füllen. Dieses Evangelium „rein“ zu verkündigen (Augsburg. Bekenntnis, Art. 7) ist biblisches Gebot. Deswegen werden wir in unserer Zeitschrift immer wieder die Frage aufgreifen, was dies im Einzelnen heißt.
Was heißt das für uns?
(1) Oberstes Kriterium für unsere Arbeit ist die Heilige Schrift als Gottes Wort. Sie soll der Maßstab sein für alle Dinge, die es in unserer Zeitschrift zu lesen gibt. Auf die Schrift hin möchten wir Sie ansprechen, und im Licht der Schrift möchten Sie uns und die in unserer Zeitschrift vertretenen Aussagen beurteilen.
(2) Im Hören auf das Wort der Schrift erkennen wir eine große sachliche Nähe zur Theologie WAS WIR WOLLEN Bernhard Kaiser und den Bekenntnissen der Reformation. Die Theologische Erklärung der Kamen Initiative, die als Grundlage unserer Arbeit dient und sowohl im Internet als auch im Druck bei uns abrufbar ist, macht unsere Arbeit berechenbar und weist die reformatorische Orientierung in großer Klarheit aus. Wir legen bei dieser Orientierung bewusst nicht die bekannten Streitigkeiten zwischen Lutheranern und Reformierten auf, sondern knüpfen bei Luther und Calvin an in der Überzeugung, dass sie beide näher beieinanderstehen als die Kirchentümer und theologischen Sichtweisen, die sich nach ihnen entwickelt haben. Darüber hinaus haben wir die Hoffnung, dass reformatorisch geprägte Christen ihren gemeinsamen Glauben wieder erkennen und gemeinsam bekennen.
(3) Der Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen, gilt auch in unserer heutigen, postmodernen Welt. In dieser Welt und nicht weniger in den vorhandenen Kirchen, Gemeinden und Gemeinschaften herrscht eine große Beliebigkeit in der Verkündigung. Biblische Aussagen werden verschwiegen, uminterpretiert oder durch ideologische Aussagen ersetzt. Einheitsbestrebungen gewinnen eine solche Dynamik, dass über Sachfragen, über die Inhalte des Evangeliums, nicht mehr gesprochen wird. Diese Entwicklung aber macht die Beschäftigung mit den Sachfragen erst recht notwendig. Sie erfordert darüber hinaus die Besinnung auf das, was in der gegebenen Situation praktisch zu tun ist.
(4) Stoßrichtung unserer Arbeit ist die Bildung von Bekenntnisgemeinden, in denen das Evangelium wieder recht gepredigt wird und welche die Aufgabe, es nach außen hin zu predigen, wieder wahrnehmen. Das entspricht sowohl dem Auftrag Christi als auch der verfassungsmäßigen Ordnung der Kirche Jesu Christi. Gemeinde ist nur dort, wo von Gott begabte und rechtmäßig berufene Prediger das Evangelium predigen und sich Christen versammeln, um auf Gottes Wort zu hören und Gott anzubeten. Die neutestamentliche Gemeinde praktiziert kein Individual- oder Privatchristentum, sondern sie versammelt sich und hat eine erkennbare, diesseitige – und das heißt auch: rechtliche – Gestalt, die „rechtmäßige Gestalt der Kirche“, wie Calvin es formulierte.
2. Probleme mit der Kirche
Wo Gottes Wort nicht verkündigt wird, ist entweder keine Kirche oder allenfalls falsche Kirche. Man darf sich von äußeren Dingen nicht beeindrucken lassen. Pfarrer, Talar, Orgel, Kirchturm, Glocken, Gottesdienst, Taufe und Abendmahl, Amtshandlungen und Gesangbuch gewährleisten nicht, dass Kirche wirklich da ist, auch wenn der normale Kirchenchrist dies meint.
Wenn ein Gemeindevorsteher, Pfarrer, Bischof oder Theologe den stellvertretenden Sühnetod Jesu Christi oder dessen leibhaftige Auferstehung leugnet, dann steht er außerhalb der rechtmäßigen Kirche. Gleiches gilt, wenn er die klassischen christlichen Glaubenssätze als bloße Glaubensaussagen ohne Wirklichkeitsgehalt versteht, wenn er also die Auferstehung Jesu als Glaubensaussage bejaht, aber als wirkliches Geschehen verneint. Außerhalb der Kirche steht auch, wer im Blick auf die Rechtfertigungslehre evangelische Positionen preisgibt und anderslautende übernimmt. Außerhalb der Kirche steht nicht weniger derjenige, der offen Gottes Gebote verneint und das, was vor Gott Unrecht ist, bejaht. Er widerspricht dem geltenden Recht und steht nicht mehr auf dem in der Bibel bezeugten Evangelium, das die Grundlage der Kirche ist. Bischöfe, Pfarrer und Kirchenälteste, die dieses tun, sind trotz ihres Amtes und ihrer formal korrekten Berufung oder Wahl rechtswidrig und müssten aus ihrem Amt entfernt werden.
Doch das geschieht nicht. Es wäre auch illusorisch, dieses zu erwarten oder es zu versuchen. Die Kirchenleitungen haben die durch die Kirchensteuer abgesicherte Macht, ihren Einfluss auf Pfarrer und Gemeinden durchzusetzen und unliebsame Stimmen auszuschalten. Sie decken nicht nur schrift- und bekenntniswidrige Pfarrer und Presbyter, sondern widerstehen in zunehmendem Maße auch jenen, die sich zu Recht auf Schrift und Bekenntnis berufen.
Wir stellen fest: Die Kirchen der Reformation, die evangelischen Landeskirchen, sind nicht mehr Kirche Christi. Sie stehen nicht mehr im Einklang mit Schrift und Bekenntnis. Nahezu flächendeckend wird das Evangelium von Jesus Christus nicht mehr oder nicht mehr recht verkündigt.
Nur in einigen Gemeinden wird noch schrift- und bekenntnisgemäß gepredigt. Der Pfarrer erfährt dort aber häufig von unten und oben Widerstand. Das Problem dieser Gemeinden ist, dass sie rechtlich an die jeweiligen Landeskirchen gebunden sind, in denen Kirchenfrauen und -männer im Widerspruch zum geltenden Recht eine ungeistliche Aufsicht ausüben. Wenn trotzdem hier oder dort noch Raum bleibt für eine pietistische Predigt, dann ist dies die Ausnahme. Sie rechtfertigt nicht den beschriebenen Notstand und ist kein Anlass zu schweigen.
Generell kann man sagen: Die Kirche lebt nicht mehr aufseiten der Gemeinde, sondern wird von den Kirchenleitungen zu Tode verwaltet. Dieser Notstand ist für Christen, die auf Schrift und Bekenntnis stehen, unerträglich.
3. Probleme in den Gemeinschaften
Auch im Umfeld der Gemeinschaftsbewegung wird nichts so bleiben, wie es bisher war. Jene Gemeinschaften, die das hehre Ziel verfolgen, „in der Kirche“ zu bleiben, binden sich an Kirchen, die keine solchen mehr sind, und an Kirchenleitungen, die den Beitrag der Gemeinschaftsbewegung in Sonntagsreden würdigen, aber die Gemeinschaften je länger je mehr an ihre Leine legen. Die Gemeinschaften selbst haben ihre Hausaufgaben im Blick auf die rechtmäßige Gestalt der Kirche nicht gemacht.
Sie stehen überdies in der Versuchung, sich dem Zeitgeist anzupassen, mit neuen Formen der Verkündigung und der Seelsorge der Bedürfnislage des postmodernen Menschen zu entsprechen. Sie predigen von dem, was man alles mit Jesus erleben kann und bauen nicht selten Gemeinde als christliches Erlebnis und Beziehungsfeld. Damit kaschieren sie den Verlust des biblischen Evangeliums. Sie verzichten auf den Anspruch und das Bewusstsein, Kirche zu sein. Weil sie vielfach so auf die lokale Mitarbeits- und Erlebnisgemeinschaft fixiert sind, suchen sie weder das gemeinsame Bekenntnis noch den gemeinsamen Weg mit anderen Gemeinden.
Damit sagen wir: Christliche Betriebsamkeit ist noch nicht rechte Verkündigung des Evangeliums und schafft weder rechten Glauben noch rechtmäßige Kirche.
4. Unsere Arbeitsziele
Wenn wir angesichts der skizzierten Mißstände nicht die Hände untätig in den Schoß legen und das Elend der Kirche bejammern oder in Endzeitklagen ausbrechen, sondern nach Wegen suchen, das Evangelium zu predigen, dann ist das keine Schwärmerei, sondern Gehorsam gegenüber dem Gebot des Herrn. Evangelium predigen heißt, dass Sonntag für Sonntag in der Gemeinde vor Ort Gottes Wort gepredigt wird.
Wir wollen und können mit einer Zeitschrift nicht die Versammlung der Gemeinde ersetzen. Wir sind aber auch nicht damit einverstanden, dass die Predigt von Gottes Wort für Großveranstaltungen reserviert wird, die einmal pro Jahr oder seltener stattfinden, oder der Anonymität christlicher Radiosendungen überlassen wird. Bei allem Respekt vor der Frucht, die solche Arbeiten hervorgebracht haben oder bringen, sagen wir, dass Predigt in der örtlichen Gemeinde und für die Gemeinde geschehen soll. Die Predigt hat einen Platz, einen Raum und eine konkrete Gestalt. Erst indem die Gemeinde sich unter Gottes Wort versammelt, wird sie erkennbar als Leib Christi. Und erst in dieser Leiblichkeit wirkt sie in die sie vor Ort umgebende Welt hinein.
Daraus ergibt sich das entscheidende Motiv: Wir wollen, dass in unserem Land wieder rechtlich geordnete evangelische Gemeinden gebildet werden. Sie sollen nachgerade nicht unter der geistlichen und rechtlichen Aufsicht theologisch fragwürdiger Bischöfe und Pfarrer stehen. Aber sie sollen das sein, was die Evangelischen Kirchen fälschlich zu sein beanspruchen: apostolische und reformatorische Kirche Jesu Christi.
Die Gemeinden, wie sie uns vorschweben, tragen die Predigt und leben zugleich von der Predigt. Dass es dabei eine Fülle von Einzelheiten zu bedenken gibt, um dieses Ziel zu erreichen, liegt auf der Hand. Sie sollen in unserer Zeitschrift behandelt werden. Einige Themen als Kostprobe:
(1) Theologische Fragen:
- Was ist Kirche?
- Was ist die rechtmäßige Gestalt der Kirche?
- Ist die Evangelisch-Lutherische Kirche von Hannover mit ihrer neuen „Bischöfin” Kirche?
- Was ist schriftgemäße Predigt?
- Was nützen Schrift und Bekenntnis?
- Was bedeutet es, zur christlichen Kirche zu gehören?
- Was glauben andere?
- Welches sind die Grundlinien biblisch-reformatorischer Theologie?
(2) Praktische Fragen:
- Wie wird eine bislang den „Kirchenleitungen“ zugeordnete Gemeinde wieder eine rechtmäßige evangelische Gemeinde?
- Welchen Weg kann eine Gemeinschaft beschreiten, um eine solche Gemeinde zu werden?
- Wozu gibt es kirchliche Lebensordnungen?
- Woher bekommen wir reformatorisch denkende und predigende Pfarrer?
- Wie sollen wir heute das Evangelium predigen?
- Sind Theater und Pantomime geeignete Mittel, um Menschen mit dem Evangelium zu erreichen?
- Wie kann man in der Jugendarbeit Bibelarbeiten anbieten?
(3) Rechtliche Fragen:
- Was ist das kirchliche Notrecht?
- Können wir uns mit unserem Vorhaben auf das Notrecht berufen?
- Welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um eine Bekennende Gemeinde zu konstituieren?
- Wie ist der rechtliche Status einer solchen Gemeinde nach dem Staatskirchenrecht?
- Welche Kriterien gelten, um Mitglied in einer Bekennenden Gemeinde zu sein?
- Wer kann Kirchenvorsteher werden?
- Wer darf in einer Gemeinde öffentlich predigen?
- Wie können solche Gemeinden in einer Bekenntnissynode zusammengeführt werden und was kann eine solche Synode leisten?
Diesen und anderen Fragen möchte sich die Zeitschrift Bekennende Kirche widmen. Sie ist kein theologisches Blatt, sondern ein Blatt für die Gemeindepraxis. Und gerade hier möchten wir im biblisch-reformatorischen Sinn wirken. Es wird eine wesentliche Aufgabe sein, gerade hier reformatorisch zu argumentieren: weder vom menschlichen Machbarkeitsdenken noch von der üblichen Methodengläubigkeit her, sondern so, dass wir im Werden und Wachsen einer Gemeinde Gottes Handeln suchen und das menschliche Handeln des Pfarrers oder Mitarbeiters als ein Handeln aus Glauben aufweisen, das aus dem Vertrauen auf Gottes Wort kommt.
Schließlich meinen wir, daß Gemeinden mit einem reformatorischen Bekenntnis nicht in der Isolation verharren können, sondern ihren gemeinsamen Glauben und die sie gemeinsam betreffenden Anliegen auf einer Bekenntnissynode besprechen sollen.
Natürlich werden wir auch – wie bisher im Zeitspiegel – einen Informationsteil bringen, in dem aktuelle Ereignisse in Kirche und Gesellschaft unter die Lupe genommen und kommentiert werden.
5. Über die Zeitschrift hinaus
Über die Zeitschrift hinaus können Sie bei uns Materialien erhalten, die der Praxis dienen: Gemeindeordnungen, Mustersatzungen und Informationen über das praktische Vorgehen zur Errichtung einer Bekenntnisgemeinde. Vielleicht können wir künftig auch Predigten und Materialien für Bibelstunden und andere Gemeindeveranstaltungen anbieten.
Wir planen die Einrichtung einer Internetadresse, unter der Sie neben den Artikeln aus der Zeitschrift auch theologische Aufsätze abrufen können, die der Klärung exegetischer, lehrmäßiger und ethischer Fragen und der Verantwortung des biblischen Glaubens gegenüber den Anfragen aus der modernen Welt dienen.