1. Paragraph 219a – gegenwärtig höchst umstritten
Der Paragraph 219a Absatz 1 StGB lautet: „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft: Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (Paragraph 11 Absatz 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder 2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Auf der Grundlage dieses Paragraphen wurde im Oktober 2018 eine Ärztin aus Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt.
Thomas Fischer, Bundesrichter a.D., Autor des wichtigsten deutschen Strafrechtskommentars, schreibt dazu: „…Die Absätze 2 und 3 schließen die Anwendung des Absatzes 1 aus, wenn Ärzte oder anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, und wenn Informationen gegenüber Ärzten oder in Fachblättern erfolgen. Es geht also nicht um ‚Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft‘, sondern um das öffentliche Werben von Personen, die in diesem Bereich tätig sind, für eigene (wirtschaftliche) Interessen oder in grob anstößiger Form.“
Die in Gießen praktizierende Abtreibungsärztin Kristina Hänel, deren Fall die gegenwärtige Aufregung auslöste, wurde nicht wegen Befürwortens von (straffreien) Abtreibungen zu einer Geldstrafe verurteilt – das kann nach der deutschen Gesetzeslage jede(r) halten, wie er/sie will –, sondern weil sie unerlaubt für sich selbst als Abtreibungs-Dienstleisterin geworben hatte.
Das ist ein Unterschied. Seit ihrer Verurteilung rumort es überall. Eine von der betroffenen Ärztin initiierte Petition unter dem Titel „Informationsrecht für Frauen“ wurde innerhalb von sechs Wochen von 150.000 Personen unterzeichnet. Frauenrechts-Organisationen und Medien fordern die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a StGB – unter der Parole „Mein Bauch – meine Entscheidung“ (SZ 20.12.2017).
Der geschäftsführende Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), setzte sich flugs an die Spitze der Bewegung. Seine Partei hatte die Strafvorschrift zuvor jahrzehntelang für dringend erforderlich gehalten und immer wieder neu beschlossen. Nun fiel dieser Partei jedoch auf, dass es sich hier um ein „Relikt aus der Nazi-Zeit“ handele.
Paragraf 219a ist, jedenfalls soweit es erlaubte Taten nach Paragraf 218a betrifft, ein „Klimadelikt“: Es schützt ein so genanntes kollektives Rechtsgut. Wir finden derartige „Klimaschutz“-Delikte zum Beispiel im Strafgesetzbuch auch bei den Paragrafen 131 (Gewaltdarstellung) und 184a (Gewalt-Pornografie). Sie sollen verhindern, dass bestimmte Handlungsweisen unabhängig von ihrem Verbotensein im Konkreten, in der Gesellschaft als „normal“, unproblematisch oder als sozialadäquate Handlungsoption angesehen werden.“[1]
Die Diskussion über den Paragraphen 219a ist noch nicht abgeschlossen. Anhand des größten Teils der Diskussion in Medien und Politik wird aber deutlich, welches Ziel die Befürworter der Streichung dieses Paragraphen letztlich verfolgen: Abtreibungen sollen weiter enttabuisiert werden. Ja, man will sie völlig gesellschaftsfähig machen.
2. Schutz
Der gegenwärtige Umgang mit § 219 dient für diesen Artikel nur als ein Einstieg. Hier soll es um einige noch viel ältere „Relikte“ gehen. Es geht um Gottes Gebote für das gesellschaftliche Zusammenleben des Volkes Gottes, wie es in den Kapiteln 19 bis 25 des fünften Buchs Mose geschrieben steht.
In diesen Kapiteln aus der Heiligen Schrift geht es unter anderem um Themen wie Totschlag, Schutz von Eigentum, Zeugenrecht, Kriegsgesetze, Mord, Ehe, Erbe, Rechtsschutz für Frauen, Ehescheidung, Rechte der Fremden, Witwen und Waisen, Familie und Betrug. Beim Lesen dieser Kapitel fällt etwas auf: Bei den Geboten geht es vorrangig darum, Schutz zu gewähren. Es geht um Schutz des Lebens, und zwar in jeder Hinsicht. Beachten wir dazu bitte die folgenden Aspekte:
► Lebensschutz: Das sechste Gebot Du sollst nicht töten wird in 5.Mose 19 bis 25 an vielen Stellen konkretisiert. Zum Beispiel sollte es über das ganze Land verteilt Zufluchtsstätten geben, um unschuldiges Blutvergießen durch Rache nach Unfällen mit Todesfolge zu verhindern. Die Betreffenden konnten vor dem Bluträcher in diesen Städten Zuflucht nehmen. Dort musste ihnen Schutz und ein fairer Prozess gewährt werden (5Mos. 19,1-9).
Auf Flachdächern sollten Geländer angebracht werden, um Unfälle zu vermeiden (5Mos. 22,8).
Die Reinheitsgesetze sollten die Ansteckung und die Ausbreitung gefährlicher, lebensbedrohender Krankheiten verhindern (5Mos. 24,8).
► Schutz der Frauen: In Kriegen (außer in Eroberungskriegen, in denen der Bann vollstreckt werden musste) durften keine Frauen und Kinder getötet werden. Kriegsgefangene Frauen standen wiederum unter einem besonderen Schutz. Wenn ein Mann eine dieser im Krieg gefangen genommenen Frauen sich zur Ehefrau nehmen wollte, durfte er sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Sklavin behandeln.
Es gab einen besonderen Rechtsschutz für verleumdete Frauen (5Mos. 22,13-19). Vergewaltigungen wurde unter höchste Strafe gestellt (5Mos. 22,25). Prostitution war selbstverständlich verboten (5Mos. 23,18).
Auch der Scheidebrief hatte unter anderem die Absicht, die Frau zu schützen (5Mos. 24,1-4). Denn erstens wurde durch den Scheidebrief eine Scheidung in einer weitgehend nichtschriftkundigen Gesellschaft erschwert und außerdem war die Frau durch den Scheidebrief vor Übergriffen ihres Exmannes geschützt.
► Schutz der Sklaven: Wenn ein Sklave von seinem Herrn geflüchtet war, sollte man ihm Schutz gewähren (5Mos. 23,16.17).
Menschenraub und -handel waren unter dem Volk Gottes bei Todesstrafe verboten (5Mos. 24,7).
► Schutz der Armen: Bedürftige durften sich offiziell von den Weinbergen und Feldern mit ernähren. Sie durften nicht in Gefäße ernten, wohl aber durften sie von dem essen, was sie vorfanden und aufsammeln konnten. Darum sollte keine Nachlese auf den Feldern, Weinbergen und an den Ölbäumen erfolgen (5Mos. 23,25-26; 24,19-22).
Schuldherren durften nicht die zum Leben notwendigen Dinge pfänden. Zum Beispiel war es verboten, eine Handmühle, mit der man sich seine tägliche Nahrung zubereitete, einzuziehen (5Mos. 24,6; vergleiche 24,10-13).
Tagelöhner durften nicht ausgenutzt werden. Ihr Lohn sollte ihnen unbedingt am selben Tag ausbezahlt werden (5Mos. 24,14-15).
Besonders die schutzlosesten und ärmsten Menschen sollten geachtet und beschützt werden: Fremdlinge, Waisen und Witwen (5Mos. 24,17-22).
► Schutz von Ehe und Familie: Um Ehebruch und Unzucht zu vermeiden, standen sie unter höchster Strafe (5Mos. 22,24). Wie oben erwähnt, durften Ehefrauen nicht verleumdet werden, und sie sollten nicht verstoßen werden. Die Schwagerpflicht sollte den Fortbestand aller Familien gewährleisten (5Mos. 25,5-12).
► Schutz des Rechtes und des Eigentums: Für eine Verurteilung bedurfte es unbedingt mehrerer Zeugen (5Mos. 19,15).
Falsche Zeugenaussagen standen unter besonders hoher Strafe (5Mos. 19,16-19).
Jedermann hatte die Pflicht, das Eigentum des anderen zu achten und zu beschirmen. Das heißt nicht nur, dass man nicht stehlen oder etwas mutwillig beschädigen durfte, sondern es war auch geboten, zu helfen, wenn das Eigentum des Anderen in Gefahr war (5Mos. 22,1-4).
Betrug, Wucher und Übervorteilung durfte es im Volk Gottes ebenfalls nicht geben (5Mos. 25,13-16).
► Schutz vor Verarmung: Unsere Welt ist schon seit jeher in Arm und Reich gespalten. Armut und Elend wiederum führen häufig zu Unterdrückung, Ausbeutung, Neid und allerlei weiteren Sünden. Gott hatte für sein Volk Gesetze erlassen, die vor übermäßiger Verarmung schützen und verhindern sollten, dass die Schere zwischen Arm und Reich zu weit auseinanderging. Er gab Gesetze, die den Menschen immer wieder einen Neuanfang ermöglichten. Bei diesem Thema gehen wir ein wenig im fünften Buch Mose zurück zu Kapitel 15. Dort verordnet Gott die Freilassung aller hebräischen Sklaven und eine Erlassung der Schulden alle sieben Jahre.
Auch das Vererben war gerecht geregelt, sodass Lieblingskinder nicht bevorzugt werden durften (5Mos. 21,15-17).
► Schutz im Krieg: In kriegerischen Auseinandersetzungen sollten Frauen und Kinder geschützt werden (5Mos. 20,14). Es durfte auch nicht jeder zum Krieg eingezogen werden (5Mos. 20,5-9). Zum Beispiel durften Verlobte und frisch Verheiratete zu Hause bleiben (5Mos. 20,7; 24,5). Selbst die Obstbäume vor einer belagerten Stadt mussten geschützt bleiben. Sie durften nicht für Belagerungsgerätschaften abgeholzt werden, denn sie dienten zur Nahrung.
► Tierschutz: Einige beispielhafte Gebote machen das grundsätzliche Anliegen des verantwortungsvollen Umgangs mit Tieren deutlich: Wer ein Vogelnest auf dem Boden fand, durfte die Eier behalten, den Vogel aber sollte er fliegen lassen (5Mos. 22,6.7).
Dem Ochsen, der drosch, sollte nicht das Maul verbunden werden (5Mos. 25,4), und gestürzten Tieren hatte man schnellstens zu helfen (5Mos. 22,4).
3. Schlussfolgerung
Diese wunderbaren Gebote zeigen uns nicht nur Gottes Willen, sondern sie offenbaren Gottes vollkommenes Wesen. In entsprechender Weise sollen auch wir ausgerichtet sein. Unser Herzensanliegen muss der Schutz des Lebens und der Schutz der Schwachen sein. Wir haben die Plicht, uns in diesem Bereich zu engagieren. Wie wichtig ist deshalb der Kampf für das Recht auf Leben und damit für ein Abtreibungsverbot!
Aber müssten nicht alle, angefangen von den Frauenrechtlern bis hin zu den Tierschützern, „Hurra!“ rufen? Müssten nicht alle Gott für sein vollkommenes Gesetz danken und sich für die Einhaltung dieser Gebote einsetzen? Schutz der Schwachen: Ist es nicht genau das, was viele begehren? Müssten nicht unter diesem Motto ebenso Hunderttausende auf die Straße gehen, ähnlich wie im vergangenen Oktober bei einer Großdemonstration in Berlin?
Aber die Jubelrufe über Gottes Gesetze sind eher verhalten, und das ist schon sehr, sehr positiv formuliert. Selbst unter Christen findet sich nur wenig Begeisterung für das alttestamentliche Gesetz.
Warum ist das so? Einerseits natürlich, weil man vieles, was Gott Sünde nennt, für unproblematisch, teilweise sogar für gut und für erstrebenswert hält. Während man zum Beispiel den Mord an einem Säugling oder an einem Kleinkind für eines der schrecklichsten Verbrechen erklärt, das nicht nur eine hohe Strafe, sondern kollektive Ächtung nach sich zieht, wird gleichzeitig die Tötung eines ungeborenen Kindes als eine legitime Möglichkeit der Familienplanung propagiert.
Aber es gibt noch einen anderen, einen entscheidenden Grund, warum die alttestamentlichen Gesetze weitgehend ignoriert werden: Die vielen Verordnungen zum Schutz des Lebens und der Schwachen haben weniger mit Gottes Barmherzigkeit als mit seiner Gerechtigkeit zu tun. Seine Liebe und seine Barmherzigkeit spielen natürlich eine Rolle. Gott gibt uns seine Gebote zu unserem Segen. Doch Gott geht es nicht nur um Schutz, es geht ihm auch um Gerechtigkeit.
4. Gerechtigkeit, nicht nur Pardon
Du sollst ihn nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!(5Mos. 19,21). Das ist nicht barbarisch, sondern gerecht. Es schränkt die Vergeltung ein. Es darf nicht massiver vergolten werden als der zugefügte Schaden.
Sünde soll gerecht bestraft werden: Wenn jemand mutwillig und heimtückisch einen Mord begeht, so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers übergeben, damit er stirbt (5Mos. 19,12). Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte (5Mos. 19,18.19). Wenn zwischen Männern ein Streit entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter für schuldig. Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Schuld (5Mos. 25,1.2).
Diese harten Strafen erscheinen den meisten viel zu heftig. Schutz ist gut, aber die Strafen für Gesetzesbrecher kommen vielen zu hart vor. Gottes Gerechtigkeit erscheint anstößig und nach heutigem Empfinden unfair und inhuman. Doch wie kommt man zu einer solchen Bewertung? Vermutlich lässt man sich in seiner Ansicht von den folgenden Überzeugungen bestimmen:
► Diese Verse aus dem Gesetz Gottes passen vielen nicht in ihr persönliches Gottesbild. So stellt man sich den „lieben Gott“ nicht vor.
► Man stuft Sünde generell als nicht so schlimm ein. Das Wort „Sünde“ erscheint vielen ohnehin als ein Unwort: Wer will denn heutzutage schon festlegen, was gut ist und was böse ist? Wenn auch lautstark nach Gerechtigkeit gerufen wird, ein klarer Maßstab für Gut und Böse wird abgelehnt. Hier wird lieber von Fall zu Fall entschieden, nach der jeweils momentan aktuellen Meinung, Stimmung oder Stimmungsmache. Ein gutes Bespiel bildet hier wiederum die gegenwärtige öffentliche Aufregung um den Paragraphen 219a.
► Wenn Sünde nicht konkret bestimmt und benannt wird, dann ist der Schuldbegriff sehr schwammig. Wenn Sünde kleingeredet wird, dann natürlich auch die Schuld und damit auch die Strafe.
► Zudem wird versucht, Schuld zumindest teilweise außerhalb des betreffenden Menschen zu verorten. Das kennen wir alle sehr gut. Das praktizieren wir seit Adam und Eva: Die Frau war´s. Nein, die Schlange… meine schwierige Kindheit, mein schlechtes Umfeld, meine wirtschaftliche Notlage, meine menschlichen Bedürfnisse, meine mir zugefügten Verletzungen, meine Unwissenheit, meine äußeren Zwänge usw. Im Kern bin ich ja gar nicht so schlecht, wenn, ja wenn die Umstände nicht so ungünstig gewesen wären (1Mos. 3,12-14).
Gott sieht natürlich auch das Problem, dass Sünde durch Sünde bewirkt wird. So ist es dem Menschen unmöglich, in einem von Sünde vergifteten Umfeld sündlos zu bleiben. Sünde ist wie ein Krebs. Sie frisst um sich, und sie breitet sich schonungslos aus. Zum Beispiel entstehen aus Hass, der anfänglich nur ein Gedanke im Kopf oder ein Gefühl im Herzen war, Kriege, die ganze Völker ins Unglück stürzen. Gott sieht diese Zusammenhänge besser als jeder andere. Nur dass seine Reaktion eben nicht ist, die Sünde zu verharmlosen, zu rechtfertigen, zu entschuldigen oder hinzunehmen. Gott will, dass wir das Böse an der Wurzel packen und ausrotten. Gott schlägt den umgekehrten Weg ein. Er fordert Gerechtigkeit, ja er will Reinheit. Sünde und Böses müssen ganz und gar beseitigt werden.
5. Reinheit
Das bringt uns zunächst zurück zum Thema des Schutzes. Gott will sein Volk komplett vor dem Bösen und vor der Sünde schützen. Dieser Schutz wird jedoch einzig und allein durch Reinheit erlangt. An einigen Beispielen soll diese Thematik veranschaulicht werden.
► Wenn man irgendwo im Umland einer Stadt einen Erschlagenen fand und der Mörder nicht auszumachen war, waren die Ältesten der nächstliegenden Stadt verpflichtet, für dieses Verbrechen ein Opfer darzubringen. Man musste die Sache bereinigen, auch wenn der eigentlich Schuldige nicht ausfindig zu machen war: Und sie sollen das Wort ergreifen und sprechen: „Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsere Augen nicht gesehen. Vergib deinem Volk Israel, das du, o Herr, erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht verantwortlich für das unschuldige Blut, das in seiner Mitte vergossen wurde!“ So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden. Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst das tun, was recht ist in den Augen des Herrn (5Mos. 21,7-9).
► In diesem Zusammenhang spielen auch die Gebote gegen ungöttliche Vermischung eine Rolle (5Mos. 22,5-12): Auf einem Weinberg durfte nicht zweierlei Samen ausgesät werden. Männer sollten keine Frauenkleider tragen und umgekehrt. Es sollten keine unterschiedlichen Tiere vor einen Pflug gespannt werden. Mischehen waren verboten usw.
► Natürlich müssen an dieser Stelle auch die konkreten Reinheitsgebote erwähnt werden. Selbst der Spaten, der für die Notdurft benutzt werden sollte, findet Erwähnung, denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet (5Mos. 23,15).
► Jedoch blieb es nicht bei diesen eher symbolhaften Geboten für Reinheit: Dauerhaft rebellische Kinder mussten, wenn alles andere nicht half, gesteinigt werden. Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor jenes Ortes. Und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer! Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, damit er stirbt. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, dass ganz Israel es hört und sich fürchtet (5Mos. 21,18-21).
Die Formulierung das Böse aus deiner Mitte ausrotten finden wir siebenmal mit den entsprechend harten Strafen.
6. Schlussfolgerung
Weil Sünde solche verheerenden Folgen hat, sind Gottes Gebote gegen Unrecht und Unreinheit so drastisch. Das können wir nachvollziehen. Aber wie sollen wir es auf unsere Situation anwenden? Müssen wir uns für härtere Strafen und vielleicht auch für die Wiedereinführung der Todesstrafe engagieren?
Es mag sein, dass härtere Strafen eine größere Abschreckung zur Folge haben. Es mag auch sein, dass durch energischeres Durchgreifen der Schutz der Schwachen gestärkt wird. Vielleicht sollte man das tatsächlich diskutieren. Aber der Mensch selbst wird dadurch nicht besser, genauso wenig, wie durch vollere Gefängnisse die Gesellschaft besser wird.
Was bringt es dann, sich mit diesen alttestamentlichen Gesetzen, mit diesen „vorzeitlichen Relikten“ unserer Gesetzgebung zu beschäftigen?
Gott zeigt uns in seinem Gesetz sein Wesen. Durch Gottes Reinheit und durch seine Güte bekommt jeder von uns einen Spiegel vorgehalten. In diesen Geboten geht es nicht nur um Schwerverbrecher. Es sind Beispiele, an denen auch wir erkennen sollen, was wahre Reinheit heißt und wie groß unser Mangel darin ist.
Wer sich nun noch immer herausreden will, der sollte sich eingehender mit der berühmtesten Predigt beschäftigen, der von Jesus gehaltenen Bergpredigt. In ihr legt der Herr das Gesetz aus, und er verdeutlicht es: Du bist nicht erst dann unrein und schuldig, wenn du eine böse Sache getan hast, sondern bereits dann, wenn du sie dir wünschst. Unsere sündigen Gedanken sind die Wurzel unserer sündigen Taten. Und diese Wurzel müssen wir ausrotten! Keiner weiß das so gut wie Gott. Und keiner kann uns hier helfen außer Gott.
7. Fluch oder Schutz
Es war damals verbreitet, in manchen Fällen einem zum Tode Verurteilten an einen Holzpfahl zu hängen. Das stellte eine zusätzliche öffentliche Erniedrigung dar. Das geschah, um vor aller Welt deutlich zu machen, dass diese Person verflucht ist. Der Fluch über die Sünde bzw. über den Sünder war so schlimm, dass Gott befahl, selbst den Leichnam nicht über Nacht hängen zu lassen, damit das Land nicht verunreinigt würde.
Interessanterweise finden wir dieses Gebot direkt nach dem Gebot über den störrischen Sohn: Wenn auf einem Mann eine Sünde ist, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt an jenem Tag begraben. Denn von Gott verflucht ist derjenige, der [ans Holz] gehängt wurde, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt (5Mos. 21,22.23).
Diese Bibelstelle veranschaulicht nicht nur, wie die Sünde den Menschen, die Gesellschaft, ja das ganze Land durch und durch verunreinigt, sondern auch, dass die Folgen der Sünde über den Tod hinausreichen. Von Gott verflucht zu sein heißt, unter dem ewigen Gericht Gottes zu stehen (2Thess. 1,5-9). Und wer steht nun alles unter diesem katastrophalen Fluch? Verflucht sei, wer die Worte dieses Gesetzes nicht aufrechterhält, indem er sie tut (5Mos. 27,26).Das heißt: Jeder Mensch steht unter dem Fluch. Doch was lesen wir dann über den Sohn Gottes im Neuen Testament? Christus hat uns losgekauft von dem Fluch des Gesetzes, indem er ein Fluch wurde um unsertwillen, denn es steht geschrieben: „Verflucht ist jeder, der am Holz hängt“ (Gal. 3,13).
Kreuzigungen, die in der römischen Ära häufig erfolgten, hatten jenen Hintergrund aus 5.Mose 21: Es ging um die totale öffentliche Erniedrigung und Entehrung des am Holz Aufgehängten. Der Unterschied lag allein darin, dass die Kreuzigung zugleich auch die Hinrichtung war, eine der brutalsten und schmerzhaftesten dazu. Das ist der Grund, warum Jesus nicht einfach irgendwie hingerichtet wurde, zum Beispiel durch Steinigung. Er sollte auf größtmögliche Weise erniedrigt werden. So wollten es die Feinde Jesu. Dabei sahen sie nicht, dass sie nach Gottes Willen handelten! Gott wollte, dass sein Sohn an einem Holz hängt, damit wir erkennen, dass er den Fluch des Gesetzes, der auf jedem Sünder liegt, auf sich genommen hat und uns aus dem Gericht Gottes freigekauft hat.
Christus war der einzige Mensch auf Erden, der alle Gebote Gottes vollkommen hielt und als Einziger nicht unter dem Fluch stand. Wir hingegen gleichen dem störrischen Sohn in unserer Unverbesserlichkeit und in unserem Ungehorsam gegenüber dem heiligen Gott. Doch der einzig vollkommene Sohn ging ans Kreuz. Dort nahm er unsere Sünden auf sich, und er war so übel dran, dass Paulus schreibt, dass Jesus nicht nur verflucht war, sondern zum Fluch wurde.
An anderer Stelle schreibt er, dass Jesus zur Sünde gemacht wurde (2Kor. 5,21). Christus schützt uns vor Gottes Zorn, er reinigt unser Herz durch sein stellvertretendes Leiden von Sünde, und er schenkt uns das, wovor wir bislang Panik haben mussten: Gottes Gerechtigkeit. Wir können uns schwerlich vorstellen, was Jesus am Kreuz für uns erlitten hat. Aber wir verstehen das Prinzip der Stellvertretung. Für unseren Schutz, für unsere Gerechtigkeit und für unsere Reinheit hat Christus unseren Dreck, unsere Sünde, unseren Fluch auf sich genommen. Auch wenn wir uns täglich neu mit Sünden beflecken, so dürfen wir wissen: Durch ihn aber seid ihr in Christus Jesus, der uns von Gott gemacht worden ist zur Weisheit, zur Gerechtigkeit, zur Heiligung und zur Erlösung (1Kor. 1,30).
Sollte uns diese
herrliche Wahrheit gleichgültig gegenüber Sünde machen? Nein! Sie sollte uns
dagegen umso mehr die sechste Bitte des Vaterunsers flehen lassen: Führe uns nicht in Versuchung, sondern
erlöse uns von dem Bösen.
[1]) https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-12/schwangerschaftsabbruch-werbung-abtreibung-gesetzesaenderung (zuletzt abgerufen am 23.10.2018).