Die Reformation, die Deutschen und Johannes Calvin (Teil 3) Luther und Calvin – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Die Reformation, die Deutschen und Johannes Calvin (Teil 3) Luther und Calvin – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Nachdem der ART-Dozent, Dr. Victor E. d’Assonville, in der letzten Nummer der Bekennenden Kirche auf das respektvolle Verhältnis zwischen Luther und Calvin aufmerksam gemacht hat, zeigt er in diesem Artikel einige Gemeinsamkeiten zwischen den beiden sowie aufschlussreiche Akzentunterschiede auf.1

„Der französische Luther“

„Calvin, le Luther français“ („Calvin, der französische Luther“) – so lautet ein Artikelhinweis auf der Titelseite des französischen Sprachmagazins „écoute“, im März 2009. Aber stimmt das?

Es ist eine Kuriosität und gerade im deutschsprachigen Raum wahrscheinlich nur wenigen bekannt, dass der junge Calvin nicht nur als „Luthérien“ bezeichnet wurde – was damals als Schimpfwort galt –, sondern dass er als „Lutheraner“ sogar nur knapp seiner Verhaftung und möglicherweise dem Tod entkam, als er Ende 1533 übereilt aus seiner französischen Heimat fliehen musste.

Die Reformation – eine „neue Verkündigung“ [nova doctrina]?

So wie Luther die Bezeichnung „Lutheraner“ ablehnt hätte, hat Calvin seinerseits die Bezeichnung „Calvinist“ abgelehnt. Denn für beide Reformatoren ging es nicht um irgendeine „neue Lehre“, die sie vertraten, sondern um den gleichen Glauben der Alten Kirche, ja des Neuen Testaments, der Heiligen Schrift selbst. Als der 26jährige Calvin im Jahre 1536 mit dem Erfolg seiner Institutio auf der Frankfurter Buchmesse als Apologet der Reformation schlagartig bekannt wurde, trat er dementsprechend nicht für irgendeine Splittergruppe der heranwachsenden reformatorischen Bewegung ein, auch nicht für einen alternativen Zweig einer französischen oder gar regional begrenzten Reformbewegung in Kirche und Staat. Im Gegenteil: Calvin trat ein für das reformatorische Anliegen an sich, für die Reformation schlechthin. Und er setzte sich ohne Wenn und Aber für die führenden Reformatoren ein, von denen der 26 Jahre ältere Luther, damals doppelt so alt wie Calvin, selbstverständlich der bei weitem Bekannteste und Berühmteste war.

Nicht mit Wittenberg oder mit Zürich legte sich der französische Exilant an, als er 1535 die Erstausgabe seiner Institutio in Basel verfasste, sondern mit Rom. Gegenüber Roms Behauptung, dass die reformatorische Lehre neu sei, betonte Calvin gleichsam stellvertretend für die gesamte Reformation, einschließlich Wittenberg, das Gegenteil. Die reformatorische doctrina (d.h. das reformatorische Bekenntnis, der reformatorische Glaube) sei nur denjenigen neu, denen auch Christus und sein Evangelium neu sind. Wer wisse, dass die Predigt des Paulus2 durchaus alt ist, der werde bei den Evangelischen nichts Neues3 entdecken …4

„Eine Reformation“?5 … oder „Zwei Reformationen“?6

Dass es mehrere Ansätze zur Klärung des theologischen Verhältnisses zwischen Luther und Calvin gibt, ist vielen Forschern bewusst. Man bedient sich, sogar in theologischen und kirchlichen Kreisen, verallgemeinernder Klischees, wenn man über die so genannten Zentraldogmen bei den Reformatoren spricht. Mehrere Beispiele könnten hier erwähnt werden. So ist zum Beispiel häufig davon die Rede, bei Luther werde die Erlösung des Menschen betont, während es Calvin um die Ehre Gottes gehe. Anders formuliert: Luther habe die Frage gestellt, wie bekomme ich einen gnädigen Gott, dagegen habe Calvin wissen wollen, wie Gott allein die Ehre bekomme. Oder man spricht von einer Hervorhebung der Rechtfertigung bei Luther gegenüber eine Unterstreichung der Heiligung bei Calvin. Oder man weist auf die unterschiedliche Ausrichtung ihrer Ansätze hin: Bei Luther stehe die Theologie des Kreuzes im Vordergrund, dagegen gehe es Calvin um theozentrische Theologie.

Es gibt mithin zahlreiche Ansätze zur Umschreibung vermeintlich gegensätzlicher gesamttheologischer Grundunterschiede zwischen Luther und Calvin. Im Rahmen dieser Artikelserie zu Calvin, Luther und den Deutschen ist es ratsam, auf einzelne Gemeinsamkeiten und Akzentunterschiede aufmerksam zu machen.

„Sola fide“ („Allein durch den Glauben“) – Die Rechtfertigung

Bekanntlich war das „sola fide“ („durch den Glauben allein“ oder „allein aus Glauben“ – vergleiche dazu Luthers Übersetzung von Römer 3,28) die prägnante Antwort der Reformation auf eine zentrale Frage des 16. Jahrhunderts, die Frage nach der Rechtfertigung. In dieser Hinsicht waren sich Luther und Calvin einig. Ja, die „Rechtfertigungslehre war für Calvins Theologie nicht weniger entscheidend als für Martin Luthers“.7 In seiner Antwort an Kardinal Sadolet (1539), in der Calvin die Reformation verteidigt, schreibt er zum Beispiel deutlich: Die Rechtfertigungslehre ist „das Herzstück (die summa) der Religion“.8

Die Heiligung

Während die Rechtfertigung allein durch den Glauben erfolgt, möchte Calvin gleichzeitig betonen – wie freilich Luther auch –, dass der Glaube nicht losgelöst von guten Werken ist (Institutio 3,11,1). Luther sagt in seinem Großen Katechismus: „So bleibt der Heilige Geist bei der heiligen Gemein[d]e oder Christenheit bis auf den jüngsten Tag, dadurch er uns holet, und brauchet sie dazu, das Wort zu führen und treiben, dadurch er die Heiligung machet und mehret, dass sie täglich zunehme und stark werden im Glauben und seinen Früchten, so er schaffet.“9

Allerdings hat Calvin, im Unterschied zu Luther die Rechtfertigung strikter von Buße und Glaube abgegrenzt. Bei Calvin ist die Rechtfertigung „der ‚Hauptpfeiler‘, auf den sich die Gottesverehrung stützt, und es ist ausschließlich die Rechtfertigung, die in der Frage der Annahme durch Gott und der Erlösung des Sünders eine Rolle spielt. Calvin unterstreicht wiederholt die Notwendigkeit, sauber zwischen Rechtfertigung und Heiligung zu unterscheiden: obwohl sie untrennbar miteinander verbunden sind, sind sie auch verschieden voneinander.“10 Auf der anderen Seite dominiert die „Heiligung“ nirgendwo „auch nur für einen Aussagebereich der Dogmatik das Thema, auch nicht bei Calvin“.11

Die spannende Frage lautet: Welche Auswirkungen hatten die Akzentunterschiede zwischen Luther und Calvin auf die weiteren Entwicklungen ihrer Theologien?

Dazu mehr im nächsten Heft.


1) Im letzten Artikel dieser Reihe (Bekennende Kirche, Nr. 37, Juli 2009, S. 27-30) hatten sich leider einige Fehler eingeschlichen. Hier die Korrekturen:
* Faber Stapulensis lebte „ca. 1435?-1536“.
* Erasmus hat nicht „die Konsequenzen“ von Luthers Kritik „an der institutionalisierten römischen Kirche nie zu ziehen vermocht“, wie im Artikel steht (Bekennende Kirche, Nr. 37, S. 29), sondern Erasmus hat die Konsequenzen seiner eigenen Kritik nicht zu ziehen vermocht.
* Calvin hat seine berühmte Antwort an Kardinal Sadolet nicht am 1. September 1539 verfasst (vgl. Bekennende Kirche, Nr. 37, S. 29), sondern diese Antwort am 1. September 1539 unterschrieben. Insgesamt brauchte er für die Antwort sechs Tage – eine Leistung, wenn man sich sein Schreiben inhaltlich anschaut.
2) „Iesum Christum mortuum propter peccata nostra, resurexisse propter iustificationem nostram (Rom. 4) …“ – OS = Opera Selecta III,15,13 – 15.
3) „Nichts Neues“, d.h. keine neue Verkündigung [doctrina].
4) OS III 15,9-13.
5) Vergleiche den Titel eines Vortrages während des Neunten Internationalen Calvin Forschungskongresses in Emden, 2006: Thomas Kaufmann, 2008. Luther and Calvin – One Reformation. In: Selderhuis, H.J., Calvinus sacrarum literarum interpres. Papers of the International Congress on Calvin Research. (Reformed Historical Theology, Volume 5.) Göttingen [Vandenhoeck & Ruprecht] S. 149-171.
6) So der Titel (sowie die These) eines Buches des bekannten Reformationsforschers Heiko Oberman.
7) Barbara Pitkin, Glaube und Rechtfertigung.
In: Selderhuis H.J., Calvin Handbuch. Tübingen [Mohr Siebeck] 2008, S. 284-295. S. 290: „Die Rechtfertigungslehre war für Calvins Theologie nicht weniger entscheidend als für Martin Luthers.“ Schließlich prägte sie nicht nur die Darstellung der anderen theologischen Themen in der Institutio, sondern auch seine exegetischen und polemischen Werke, zum Beispiel seine Kommentare zum Römerbrief (1540) und seine Antwort an Sadoleto (1539).
8) OS I,469.
9) Luther, Großer Katechismus, Apostolicum, Art. III, Absatz 53 (Siehe dazu: Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. Göttingen [Vandenhoeck & Ruprecht] [1930] 19594,
S. 657f.
10) B. Pitkin, S. 294.
11) Otto Weber, Grundlagen der Dogmatik. Band 2. Neukirchen [Neukirchener Verlag]. 1962, S. 357.