Tagtäglich werden wir mit dem Thema LGBTQ+ und Transgender konfrontiert. In fast allen Lebensbereichen spielt die Regenbogenkultur mittlerweile eine Rolle. Sei es in der Politik, in Kunst und Kultur, in der Arbeitswelt oder auch in einigen Kirchen und Gemeinden unseres Landes. Seit im Jahr 2017 die „Ehe für alle“ beschlossen wurde, hat das Thema auch in der Gesetzgebung immer mehr Raum eingenommen. Am 12. April 2024 wurde nun das Gesetz über die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz Selbstbestimmungsgesetz, verabschiedet. Dieses Gesetz soll, so der Gesetzgeber, die Rechte von sogenannten transsexuellen, intersexuellen und nicht-binären Menschen verbessern. Am 1.11.2024 ist dieses Gesetz nun in Kraft getreten. Was aber bedeutet dieses Gesetz für uns Christen, wie sollen wir darüber denken und darauf reagieren?
Selbstbestimmung früher und heute
Der Kern des Gesetzes ist die vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrages, womit auch die Änderung des Namens der betroffenen Person einhergeht. Wer in den letzten Jahren sein Geschlecht auf dem Standesamt ändern lassen wollte, der musste strenge Auflagen erfüllen. So waren verschiedene Gutachten und ein hoher bürokratischer Aufwand nötig, außerdem war der Prozess nicht günstig. Seit 1980 waren diese Bestimmungen im sogenannten Transsexuellengesetz festgehalten, welches in Teilen als verfassungswidrig eingestuft wurde und nun durch das neue Gesetz abgelöst wurde.
Seit dem 1. November 2024 ist es nun möglich, seinen Geschlechtseintrag per Sprechakt zu ändern.
Dazu muss man diese Änderung lediglich drei Monate zuvor auf dem Standesamt anmelden. Auch Minderjährige können eine solche Geschlechtsänderung vornehmen. Bei Kindern unter 14 Jahren muss der Antrag von einem Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Diese Regelung führt auch dazu, dass Eltern das Geschlecht ihres Kindes ab der Geburt festlegen können. Das Kind hat auf diese Geschlechtsänderung keinen Einfluss, und erfährt schlimmstenfalls noch nicht einmal davon, wenn das Geschlecht z.B. unmittelbar nach der Geburt geändert wird und das Kind dann entsprechend seinem neuen Geschlecht erzogen wird. Für Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten den Antrag, der vom Kind selbst eingereicht werden kann, lediglich bestätigen. Daraufhin wird der Geschlechtseintrag im Personenregister geändert und die entsprechenden Dokumente, wie z.B. der Reisepass, können mit den vorgenommenen Änderungen neu ausgestellt werden.
Selbstbestimmung – ohne Probleme?
Das Selbstbestimmungsgesetz bringt natürlich auch Diskussionen in Bezug auf den Zugang zu geschlechterspezifischen Sportumkleiden, Toiletten etc. mit sich. Aber auch auf diese Fragen bietet das Gesetz eine Antwort. Die „Lösung“ ist das sogenannte Hausrecht. Das Hausrecht kann jede Firma etc. selbst festlegen. Sie kann dann entscheiden nach welchen Kriterien der Zugang zu Toilette, Sportumkleidungen und Ähnlichem gewährleistet wird. Es besteht also die Möglichkeit, das Hausrecht am biologischen Geschlecht zu orientieren, auch wenn das auf Probleme stößt – vor allem dann, wenn das biologische Geschlecht von Transgenderpersonen durch Operationen oder durch die Einnahme von Hormonen nicht mehr erkennbar ist.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist das Thema Leistungen im Sport. Das gilt sowohl für den Leistungssport als auch für den Sportunterricht in der Schule. Aus biologischen Gründen ist ein fairer Wettkampf zwischen biologischen Männern und biologischen Frauen in den meisten Sportarten unmöglich. So gab es in der Vergangenheit schon einige Kontroversen, wie zuletzt bei den Boxwettkämpfen der Olympischen Spiele, als jemand, dessen biologisches Geschlecht unklar war, gegen biologische Frauen kämpfte und die Duelle teilweise nach wenigen Sekunden gewann.
Das neue Gesetz wahrt die Unabhängigkeit des Sportes. Das bedeutet, dass ähnlich wie beim Hausrecht, der Sportverband die Regeln zur Qualifikation von Sportlern bestimmen darf. So kann sich die Bewertung und der Wettkampf in Zukunft auch am biologischen Geschlecht orientieren.
Weitreichende Folgen
Außerdem enthält das Gesetz das sogenannte „Offenbarungsverbot“. Hierbei handelt es sich um das Verbot, die frühere Identität eines Menschen zu offenbaren, der seinen Geschlechtseintrag geändert hat, wenn diese Offenbarung dem anderen Menschen absichtlich schadet. Wer gegen dieses Verbot verstößt, dem drohen Bußgeldstrafen in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Wie sich nach dieser Zusammenfassung vermuten lässt, hat das Selbstbestimmungsgesetz weitreichende Folgen. So können Minderjährige ihr Geschlecht gegen den Willen der Eltern ändern lassen, wenn sie das Familiengericht anrufen und von diesem Recht bekommen. Außerdem können Straftäter ihr Geschlecht problemlos ändern, ohne dass Datenbestände geprüft werden, die belegen würden, dass es sich um einen Straftäter handelt, was das Untertauchen oder Ausreisen deutlich erleichtert und ein massives Sicherheitsrisiko darstellt.[1]
Für die Transgendercommunity erleichtert das Gesetz viele ihre Vorhaben. Aber selbst von dieser Seite gibt es Kritik am Gesetz, weil es ihrer Meinung nach noch nicht weit genug gehe. Einige fordern die Abschaffung der Hausordnung und auch ein erleichtertes Vorgehen für Minderjährige.[2] Für sie ist das Selbstbestimmungsgesetz eine Art „Etappenziel“ auf dem Weg zu fließenden Geschlechtergrenzen. Am Ende geht es darum, dass Transgender-Frauen die gleichen Rechte haben, wie biologische Frauen und Transgender-Männer wie biologische Männer. Diese Forderung kommt einer Abschaffung der Geschlechtergrenzen gleich, denn am Ende kann man sich dann aussuchen, ob man Mann, Frau oder nichts von beidem sein möchte. Das Geschlecht eines Menschen spielt dann im Alltag keine Rolle mehr. Diese Forderungen basieren auf dem Verständnis, dass das Geschlecht keine biologische Realität sei, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt.
Das Gesetz geht auch an uns Christen nicht ohne Folgen vorbei, denn, wie wir gleich sehen werden, widerspricht es Gottes Wort, was für uns Christen nicht hinnehmbar ist.
Das Selbstbestimmungsgesetz im Licht der Bibel
Wenn wir uns fragen, was die Bibel zu diesem Gesetz zu sagen hat, müssen wir vor allem den Schöpfungsbericht aus 1. Mose betrachten, da er uns Aufschluss darüber gibt, wie Gott den Menschen geschaffen hat und was er für Mensch, Ehe und Sexualität im Sinn hat.
Und Gott schuf den Menschen in seinem Bild, im Bild Gottes schuf er ihn; als Mann und Frau schuf er sie (1. Mose 1,27).[3]
Hier beobachten wir zwei Dinge: Zum einen fällt auf, dass es Gott ist, der den Menschen schafft und sein Geschlecht festlegt. Gott ist es, der uns in seinem Bild macht und uns durch seine Ebenbildlichkeit unseren Wert und unsere Identität verleiht. Wir können uns nicht aussuchen, wer wir sind oder wer wir sein möchten. Gott gab dir eine Identität, entweder als Mann oder als Frau, und du darfst und sollst diese Identität annehmen.
Weiter bedeutet das nicht nur, dass Gott die Identität und das Geschlecht festlegt, sondern auch, dass wir Menschen unser Geschlecht nicht ändern können. Auch wenn man heutzutage meint, durch Operationen und Hormone die Geschlechtergrenzen verschwinden lassen zu können, ist das de facto nicht möglich. Sind doch die biologischen Unterschiede zwischen Mann und Frau zu deutlich. Hier seien die unterschiedlichen Chromosomen (XX bzw. XY) oder auch die sich unterscheidende Knochendichte erwähnt.
Und zum anderen müssen wir bemerken, dass der Mensch als Mann und Frau geschaffen ist. Das schließt jegliche „Geschlechter“ zwischen oder außerhalb dieser beiden Geschlechter aus. Es gibt keinen Spielraum, Gottes Wort ist klar: Jeder Mensch auf dieser Welt ist entweder Mann oder Frau.[4]
Gegen die Schöpfungsordnung
Die Bibel kennt keine zwei Meinungen, wenn es um die Bewertung des Selbstbestimmungsgesetzes geht: Dieses Gesetz lehnt die biblische Lehre zur Identität des Menschen ab und richtet sich somit gegen Gottes Schöpfungsordnung. Gott ist der Ursprung der Identität und des Geschlechtes eines jeden Menschen, weshalb wir weder das Recht noch die Möglichkeit haben, unser Geschlecht zu ändern.
Aber mehr noch überschreitet der Staat mit diesem Gesetz seine Befugnisse, indem er den Menschen vorschreibt, wie sie zu reden haben. Das Offenbarungsverbot fordert den Bürger auf, Transgenderpersonen mit ihrem neuen Namen anzusprechen und ihr „neues“ Geschlecht anzuerkennen. Wie eben aufgezeigt ist es biblisch gesehen unmöglich, sein Geschlecht zu ändern, weil Gott der Stifter dieser Geschlechtsidentität ist. Folglich fordert uns das Offenbarungsverbot zum Lügen auf, was eindeutig gegen das neunte Gebot[5] verstößt.
Wenn wir über die biblischen Aussagen zu diesem Thema nachdenken, dann bemerken wir, dass es sich bei Gottes Geboten und Ordnungen nicht um willkürliche Regeln handelt, die es lediglich einzuhalten gilt. Vielmehr gibt uns Gott Gebote, weil er weiß, was gut für uns ist. Er kennt uns, weil er uns geschaffen hat, und er weiß besser, was gut und was schlecht für uns ist, als wir selbst. Wenn wir das Selbstbestimmungs-gesetz im Licht der Bibel betrachten, dann sollten wir beachten, dass die Gesetze und Ordnungen der Heiligen Schrift gut für uns sind und uns in keinem Fall schaden, sondern helfen wollen.
Zudem macht die Bibel klar, dass unsere Sprache sehr wichtig ist. Von daher ist das Offenbarungsverbot entscheidend für die Frage, wie wir das Gesetz bewerten.
Zusammenfassend müssen wir also festhalten, dass das Selbstbestimmungsgesetz nicht nur gegen Gottes Schöpfungsordnung verstößt, sondern dass uns der Teil des Offenbarungsverbotes auch aktiv dazu auffordert, Gottes Gebote zu brechen. Aus diesen Gründen ist das Selbstbestimmungsgesetz unhaltbar.
Die Sprache – Gottes missbrauchtes Geschenk
Unser Gott ist ein Gott, der redet. Die Sprachfähigkeit Gottes wird gleich zu Beginn der Bibel bezeugt (1Mose1,3). Als Ebenbild Gottes ist auch der Mensch mit der göttlichen Fähigkeit der Kommunikation gesegnet. Adam benennt zum Beispiel die Tiere in 1Mose 2,19-20 und nutzt die Sprache für etwas Gutes. Aber seit dem Sündenfall ist es leider auch möglich, Sprache zu missbrauchen. Durch den Vater der Lüge wurden Adam und Eva versucht; sie scheiterten und die Lüge hielt Einzug in die Welt. Menschen lügen seitdem und verwenden daher ihre Sprachfähigkeit auch, um zu sündigen. Die Heilige Schrift ruft an vielen Stellen dazu auf, die Wahrheit zu sprechen.
Nun ist erstmal einzuräumen, dass es keinen absoluten Zusammenhang zwischen Zeichen (Name) und Bedeutung (Geschlecht) gibt, wie, bereits vor über hundert Jahren, durch den Schweizer Sprachwissenschaftler Ferdinand de Saussure aufgezeigt wurde. Dies wird zum Beispiel bei diesen gängigen deutschen Vornamen deutlich: Sascha, Kim und Kai. Die postmoderne Philosophie, aus welcher die Gender-Theorie hervorgeht, lehnt die Existenz einer objektiven Realität (oder zumindest deren Erkennbarkeit) ab, wodurch der Sprache dann die Funktion des „Wirklichkeitsproduzenten“ zukommt (linguistic turn). Das bedeutet, dass die Sprache die Wirklichkeit festlegt. Die Feministin Judith Butler hat dieses Gedankengut auf das Thema Geschlechtlichkeit angewendet. Im Grunde besagt Butlers These, dass die Wirklichkeit [und somit die Geschlechtsidentität] durch die Wiederholung von performativen Sprechakten hergestellt wird. Aus dieser Behauptung lässt sich die Absicht des Selbstbestimmungsgesetzes verstehen. Auch wenn Butlers These zu radikal ist, so lässt sich mit der Sprechakttheorie von John Austin festhalten, dass in einem Sprechakt die Kraft einer erzielten Wirkung innewohnt. Das Ziel liegt in diesem Fall darin, dem sozialen Umfeld zu signalisieren, dass es sich bei der behaupteten Geschlechtsidentität um das reale Geschlecht handele, was dann häufig zu biologischen Veränderungsbestrebungen führt. Die Namensänderung wird also gerade aus dem Grund angestrebt, um der sozialen Umwelt eine veränderte Geschlechtsidentität vorzutäuschen, welche jedoch nicht den biologischen Tatsachen entspricht.
Einen Menschen in diesem Zusammenhang mit neuem Vornamen anzusprechen, entspricht somit nicht der Kreatürlichkeit des Menschen und ist somit eine Lüge. Der Apostel Paulus schreibt: Darum legt die Lüge ab und redet die Wahrheit, jeder mit seinem Nächsten (…) Kein schlechtes Wort soll aus eurem Mund kommen, sondern was gut ist zur Erbauung, wo es nötig ist, damit es den Hörern Gnade bringe. Und betrübt nicht den Heiligen Geist Gottes, mit dem ihr versiegelt worden seid für den Tag der Erlösung! (Eph 4,25.29.30)
Der sowjetische Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger Alexander Solschenizyn schrieb, dass man niemals wissentlich die Unwahrheit unterstützen dürfe – auch nicht im Kleinsten – da man sonst damit beginne, in der Lüge zu leben! In Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Die Verwendung eines Vornamens, welcher nicht dem biologischen Geschlecht entspricht, verstärkt die autonome – also gottlose – Identitätskonstruktion des Menschen.
Zusammenfassend müssen wir also festhalten, dass das Selbstbestimmungsgesetz nicht nur gegen Gottes Schöpfungsordnung verstößt, sondern dass uns der Teil des Offenbarungsverbotes auch aktiv dazu auffordert, Gottes Gebote zu brechen. Aus diesen Gründen ist das Selbstbestimmungsgesetz unhaltbar.
Für uns Christen stellt sich von daher die Frage, wie wir mit diesem Gesetz umgehen sollen
Die praktischen Konsequenzen
Wir leben in Gottes Welt, in der Gott die Regeln macht und die Wahrheit festlegt. Für uns Christen hat das praktische Konsequenzen, wenn der Staat sich durch ein solches Gesetz gegen diese Wahrheit auflehnt. Die Bibel ruft uns dazu auf, als Gottes Kinder durch die Kraft des Evangeliums in dieser Welt zu leben. Im Folgenden möchte ich einige praktische Anwendungen für unseren Alltag geben. Dabei darf nicht vergessen werden, dass das Evangelium der Ausgangspunkt und die Kraftquelle für diese Anwendungen ist.
- Schau nicht zu!
Häufig neigen wir Christen dazu, Dinge in der Kultur, Gesellschaft oder Politik zu ignorieren. Wir denken, dass diese Thematik nichts mit uns zu tun hat – vor allem dann, wenn unsere Gemeinden und unser „christliches Leben“ vorerst nicht betroffen sind. Das führt dann oft dazu, dass wir die Entwicklungen zwar wahrnehmen und als unbiblisch betrachten, aber uns nicht öffentlich dagegen aussprechen, weil wir das für unklug oder gar unnötig halten. Als vor einigen Jahren die „Ehe für alle“ beschlossen wurde habe ich mit Christen gesprochen, die meinten, dass die „Ehe für alle“ zwar falsch, aber nicht schlimm sei. Sie meinten, dass Homosexualität zwar Sünde ist, sähen aber kein Problem darin, wenn der Staat homosexuelle Menschen traue. Wenn wir so denken, dann glauben wir, dass wir in der Öffentlichkeit eine neutrale Haltung zu diesen Themen einnehmen können. Diese Haltung ist jedoch höchst problematisch. Die Bibel lehrt uns, dass Gott nicht nur der Herrscher über die Gemeinde und unser christliches Leben ist, sondern dass sein Herrschaftsanspruch größer ist. Es gibt keinen Bereich auf dieser Welt, egal ob Gemeinde, Schule, Arbeit oder Politik, über den er seinen Herrschaftsanspruch nicht erhebt. Gott ist souverän über jeden Bereich und deshalb sollten wir nach seinem Willen für jeden Bereich unseres Lebens fragen. Gottes Gebote gelten als Rahmen des äußeren Zusammenlebens auch für den Rest der Welt und somit auch für die Gesellschaft und Politik. Deshalb können wir als Christen nicht neutral über das Selbstbestimmungsgesetz denken. Wir brauchen einen klaren, von der Bibel geformten Standpunkt dazu. Es ist wichtig, dass wir als Christen durch das Bekanntmachen der biblischen Position Einfluss auf unsere Gesellschaft haben. Unser Glaube ist keine Privatsache! Wer –
wenn nicht wir – steht für die biblische Ethik ein?
Das ist nicht deswegen unser Auftrag, weil Gott das nicht selbst könnte. Er will, dass wir es tun! Wir dürfen nicht einfach zusehen, wie Politik und Gesellschaft in unserem Land Gottes Gebote mit Füßen treten.
- Sei mutig!
Weil wir oft dazu neigen, uns aus politischen Themen herauszuhalten, ist auch der Protest gegen die Obrigkeit in christlichen Kreisen ein heikles Thema. Oft wird Römer 13 mit der Argumentation angeführt, dass wir uns der Obrigkeit – in diesem konkreten Fall dem deutschen Staat – bedingungslos unterordnen müssen. Und auf den ersten Blick mag das auch so aussehen. Jedoch müssen wir differenzierter auf dieses komplizierte Thema blicken. So begegnen uns in der Apostelgeschichte immer wieder Situationen, in denen klar wird, dass der Staat zwar von Gott eingesetzt ist und gewisse Befugnisse hat, denen wir uns unterordnen müssen. Dennoch kann der Staat nicht tun und lassen, was er möchte. Zentral ist hierbei die Aussage aus Apostelgeschichte 5,29: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. Wir müssen uns also bewusst machen, dass der Staat zwar von Gott eingesetzt ist, und dass wir seine Autorität respektieren müssen. Die Grenzen der Autorität des Staates sind jedoch dort gegeben, wo seine Gesetze im Widerspruch zu den Gesetzen Gottes stehen.
- Wähle deine Kämpfe weise!
Wie eben erläutert, ist es wichtig, dass wir als Christen eine klare Meinung zu diesem Thema haben und dafür einstehen. Wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen. Und trotzdem ist es wichtig, weise zu handeln. Wir müssen uns immer gut überlegen, welchen Kampf es sich lohnt zu kämpfen. An welchen Punkten muss ich Flagge bekennen und wann ist es besser zu schweigen? Je nach Situation benötigt die Beantwortung dieser Frage viel Weisheit. Gottes Wort fordert von uns, dass wir uns zu ihm bekennen und für die Wahrheit einstehen. Dennoch gilt, dass wir nicht freiwillig den Konflikt suchen sollen. Manchmal ist es besser, den Konflikt zu meiden, bevor er beginnt. Wir sollten nicht aktiv den Kampf suchen, sondern uns auf die Berührungspunkte fokussieren, bei denen es in jedem Fall gilt, sich zur Wahrheit zu bekennen, auch wenn das unangenehme Folgen nach sich zieht.
- Bete!
Außerdem sollten wir als Christen im Gebet vor Gott einstehen. Im Zuge des Selbstbestimmungsgesetzes gibt es einige Dinge, für die gebetet werden kann:
- Bete für Politiker, die nach Gottes Willen fragen und dafür sorgen, dass solche Gesetze nicht erlassen oder rückgängig gemacht werden.
- Bete für den richtigen Umgang mit diesem Gesetz und Weisheit für uns Christen. Es ist nicht einfach, sich mutig auf die Seite der Wahrheit zu stellen. Bete dafür, dass wir als Christen von Gott den nötigen Mut bekommen.
- Bete für die Betroffenen des Gesetzes – vor allem für diejenigen, die ihr Geschlecht ändern lassen und darin kein Problem sehen. Bete, dass sie sich bewusst werden, dass sie gegen Gottes Willen handeln und bete für ihre Umkehr.
- Hab ein Auge für Betroffene!
Wir sollten uns, bei aller Kritik, auch bewusst machen, dass wir einen Blick für die Betroffenen des Gesetzes brauchen. Es gibt viele Menschen in unserer Gesellschaft, die es für gut und richtig halten, dass Geschlechtsänderungen ohne Weiteres möglich sind. Einige von ihnen ändern auch ihr Geschlecht. Diese Tatsache sollte uns alarmieren, denn sie signalisiert uns, dass die meisten Menschen in unserem Land Gott nicht kennen und nicht nach seinem Willen fragen. Jeder dieser Menschen ist ein Sünder wie du und ich, der Gottes Gnade ebenso benötigt wie wir. Die einzelnen Gründe der Menschen, einen solchen Schritt zu tun, mögen verschieden sein, können letzten Endes aber immer auf die eben genannte Ursache zurückgeführt werden. Es ist die Sünde, die in allen Menschen wohnt.
Wir als Christen sollten das nicht vergessen, wenn wir die Gottvergessenheit kritisieren. Denn am Ende geht das Problem tiefer, als dass man „nur“ eine falsche Sicht auf die Sexualethik hat. Die Betroffenen schaden sich selbst! Wir müssen uns bewusst machen, welch drastische Folgen das Ändern des Geschlechtes mit sich bringt, denn man gibt seine eigentliche, gottgegebene Identität auf und zwingt sich eine neue, falsche Identität auf. Nicht selten führt das auch zu psychischen Problemen und Depressionen.[6] Wir sollten also auch an die Betroffenen denken, denn oft wissen sie selbst nicht, wie sehr sie sich schaden. Am Ende führt dieses Gesetz nämlich dazu, dass das Leben vieler Menschen geschädigt wird.
Als Christen sollten wir uns also bewusst machen, wie sehr dieses Gesetz Gott und seine Gebote verachtet. Wir dürfen das nicht als Kleinigkeit betrachten! Deshalb sollten wir die biblische Sicht kundtun und für die Wahrheit eintreten.
Trotz aller Kritik dürfen wir nicht vergessen, dass Gottes Arm nicht zu kurz ist, um auch diese Menschen zu retten.
Die gute Botschaft, das Evangelium, sagt uns, dass Gott Sünde vergibt. Der Aufruf gilt für alle Menschen: Kehre um und bitte Gott um Vergebung für deine Sünde. Glaube an das Evangelium und werde gerettet!
Lukas Strauß studiert derzeit Theologie und ist Mitglied der Bekennenden Evangelisch-Reformierten Gemeinden in Gießen.
[1] https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/das-selbstbestimmungsgesetz-ist-ein-echtes-sicherheitsrisiko. (Stand: 22.11.24).
[2] Diese Forderungen finden sich unter anderem in einem von der SPD veröffentlichen Video, in welchem sich drei Angehörige der LGBTQ+-Community zum Selbstbestimmungsgesetz geäußert haben: https://www.youtube.com/watch?v=s6bMD5Ns1Gk (Stand: 22.11.24).
Siehe auch folgendes Interview mit Petra Weitzel, der ersten Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität: https://www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/interviews/Expertin-Selbstbestimmungsgesetz-geht-nicht-weit-genug,audio1613260.html (Stand: 22.11.24).
[3] Im hebräischen Urtext werden an dieser Stelle die Adjektive „männlich“ und „weiblich“ (זָכָ֥ר und נְקֵבָ֖ה) verwendet und nicht, wie sich das beim Lesen der deutschen Übersetzung vermuten ließe, die Substantive „Mann“ und „Frau“ (אִישׁ und אִשָּׁה). Dieses Argument wird häufig angeführt, wenn man zeigen möchte, dass Gott den Menschen „androgyn“, also sowohl mit männlichen als auch mit weiblichen Eigenschaften geschaffen hat. Wenn man die Auslegungsgeschichte dieser Variante betrachtet, dann fällt auf, dass die Vertreter dieser Auslegung das Ziel haben/hatten, die Bibel mit zeitgenössischen Philosophien oder Ansichten zu Mann und Frau zu vereinbaren. Denn wenn man diesen Vers im Kontext der ersten Kapitel der Bibel betrachtet, dann wird sehr deutlich, dass die Verwendung der Adjektive an dieser Stelle eine solche Auslegung nicht unterstützt. Vielmehr lehrt uns der Kontext, die Unterschiedlichkeit und Komplementarität von Mann und Frau und zeigt uns somit Gottes genialen Plan, der hinter dem Menschen und seiner Sexualität steckt.
[4] Es gibt auch eine kleine Gruppe an Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können: die sogenannten intergeschlechtlichen Menschen. Diese Uneindeutigkeit muss sowohl medizinisch als auch theologisch als „Defekt“ betrachtet werden, der eine Folge des Sündenfalls darstellt. Diese Auffassung teilt auch eine Stellungname der Bundesregierung aus dem Jahr 2001 (https://webarchiv.bundestag.de/archive/2006/0404/bic/hib/2001/2001_085/07.html). Trotzdem dürfen wir die Nennung dieser Menschen, bei denen diese Uneindeutigkeit von Geburt an gegeben ist, nicht vergessen, auch wenn sie einen verschwindend kleinen Anteil ausmachen.
[5] 2. Mose 20,16: „Du sollst kein falsches Zeugnis reden gegen deinen Nächsten!“
[6] Siehe dazu: https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC10000997/#sec3-healthcare-11-00705 (Stand: 22.11.24)..